Häufige Fragen
Wer benötigt Ergotherapie? Was benötige ich, um Ergotherapie zu erhalten?
Ergotherapie hat das Ziel, Betätigungen im Alltag (wieder oder neu) zu erlernen. Wer Schwierigkeiten beim Ausführen alltagsrelevanter Tätigkeiten hat, kann Ergotherapie vom Arzt oder der Ärztin verordnet bekommen. Dies ist unabhängig vom Lebensalter. Die ärztliche Verordnung ist essenziell für Ihre Termine bei uns.
Wie kann ich einen Therapieplatz anfragen?
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und beschreiben möglichst genau, warum Ergotherapie benötigt wird. Übermitteln Sie uns bitte auch Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, damit wir Ihnen baldmöglichst eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage geben können. Bei Hausbesuchs-Anfragen benötigen wir außerdem Ihre genaue Adresse. Bitte beachten Sie: Bevor wir Ihnen konkrete Termin vorschlagen können, benötigen wir eine Kopie Ihrer Heilmittelverordnung, welche Sie uns gerne digital an info@ergofaktur.de übermitteln können.
Wie läuft ein ergotherapeutischer Therapieprozess ab?
Erstgespräch/Kennenlernen/Befundung
Nachdem Sie mit uns in Kontakt getreten sind, findet nach Vereinbarung ein Erstgespräch statt. Dabei lernen wir uns gegenseitig kennen und schätzen ein, ob und wie die Ergotherapie Sie unterstützen kann. Nach 3-4 Terminen ist in der Regel klar, ob KlientIn und TherapeutIn zusammenpassen und die Therapie zielführend sein kann. Sollte dies nicht gegeben sein, wird die Therapie nicht fortgeführt.
Gemeinsame Zielsetzung
Dann wird im Laufe der folgenden Einheiten genau geschaut, wo Ihre Stärken und Schwächen liegen und wie die Behandlung weiter geplant wird, um definierte Ziele erreichen zu können.
Therapie und Evaluation
Die Therapie wird so gestaltet, dass Sie zu Ihrer Lebenssituation und Ihren Zielen passt.
Im Laufe der Zeit überprüfen wir, was sich verändert hat und ob bzw. welche weiteren Schritte noch notwendig sind.
Nach erfolgter Zielerreichung wird die Therapie beendet.
Was kostet Ergotherapie?
Kostenträger bei Gesetzlich Versicherten ist die jeweilige Gesetzliche Krankenversicherung. Dabei bezahlen Klient/innen ab dem 18. Lebensjahr 10% des Therapiepreises sowie 10 € Verordnungsgebühr je Verordnung. Davon befreit sind Gesetzlich Versicherte, die einen Zuzahlungsbefreiungsausweis Ihrer Krankenkasse vorzeigen können. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung, ob Sie die Kriterien für eine Zuzahlungsbefreiung erfüllen und stellen in diesem Fall dort den entsprechenden Antrag. DGUV(BG)-Versicherte sind ebenfalls von der Zuzhalungspflicht befreit.
Für Behandlungen ab dem 01.10.25 fallen für Gesetzlich Versicherte folgende Zuzahlungsbeträge an:
Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs: 4,15€ (einmalig je Verordnungsfall)
Motorisch-funktionelle Einzelbehandlung/30-minütiger Termin: 5,69€ (je Termin)
Hirnleistungstraining Einzelbehandlung/30-minütiger Termin: 5,69€ (je Termin)
Sensomotorisch-perzeptive Einzelbehandlung/45-minütiger Termin: 7,59€ (je Termin)
Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung/60-minütiger Termin: 9,49€ (je Termin)
Thermische Anwendung: 0,85€ (je Anwendung)
Hausbesuch im Privathaushalt: 2,76€ (je Termin)
Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung: 1,80€ (je Termin)
Privat Versicherte erhalten unsere Therapiepreise auf Anfrage, bitte erkundigen Sie sich vor Therapiebeginn bei uns.
Kann Ergotherapie auch bei mir Zuhause stattfinden?
Grundsätzlich ja, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin dies entsprechend verordnet. Dies kann bei krankheitsbedingter Immobilität der Fall sein. Je nach Ihrem Wohnort und unseren Kapazitäten können dann Termine per Hausbesuch stattfinden.
Wie häufig findet Ergotherapie statt?
Dies hängt von Ihrer Verordnung, Ihrem Bedarf und unseren Kapazitäten sowie Ihrer terminlichen Flexibilität ab. In der Regel finden Therapien 1x pro Woche statt.
Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung?
Die Gesetzlichen Krankenkassen geben, je Sitzung, folgenden Richtwert vor:
Sensomotorisch-perzeptive Einzelbehandlung: 45 min.
Motorisch-funktionelle Einzelbehandlung: 30 min.
Psychisch-funktionelle Einzelbehandlung: 60 min.
Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Einzelbehandlung: 30 min.
In der Regel umfasst eine Verordnung 10 Termine. Je nach Ihrer Diagnose, Ihrem Anliegen und unserer Zielsetzung kann eine Behandlung eine oder mehrere Verordnungen erfordern.
Bei Blanko-Verordnungen entscheidet die Therapeutin über die Behandlungsart und kann, je nach Therapiebedarf und Kapazität, die Dauer eines Termins auswählen. Blanko-Verordnungen gelten ab Ausstellung 16 Wochen. In diesem Zeitraum können Therapietermine stattfinden.
Was ist Videotherapie?
In unserer Praxis haben Gesetzlich Versicherte KlientInnen die Möglichkeit, Therapietermine per Videobehandlung wahrzunehmen. Das bedeutet: Sie können für Ihre Behandlung Zuhause bleiben, die Infektionsgefahr für Sie und Ihre Therapeutin gering halten und müssen gleichzeitig nicht auf Ihre Therapie verzichten. Ihre Therapeutin wird Sie über die Möglichkeit zur Videotherapie aufklären, insofern dies für Ihre Behandlung als sinnvoll erscheint.
Warum bekomme ich meinen Therapietermin privat in Rechnung gestellt, wenn ich den Termin in weniger als 24 h vorher absagen muss?
Ausgefallene Termine dürfen wir NICHT Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen. Wir distanzieren uns davon, nicht-stattgefunde Termine von Ihnen unterschreiben zu lassen, da dies Betrug ggü. Ihrer Krankenkasse wäre.
Ihr Termin wird nur für Sie freigehalten, wir können nicht auf Laufkundschaft zurückgreifen.
Um unseren hohen therapeutischen Standard gewährleisten zu können, bitten wir Sie Ihre Termine zuverlässig einzuhalten oder Ihren Termin, wenn nötig, mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abzusagen. Hierfür steht Ihnen unser Anrufbeantworter und unser E-Mail-Postfach rund um die Uhr zur Verfügung.
Sollten Sie die 24-h-Frist nicht einhalten können, wird Ihnen der ausgefallene Termin privat in Rechnung gestellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Was ist der Unterschied zwischen Patient/in und Klient/in?
Wir sprechen von KlientInnen, da dies besser zu Ihrer aktiven (statt passiven) Rolle im Therapieprozess passt. Wir arbeiten klientenzentriert, was bedeutet, dass Ihre Vorstellungen von Bedeutung sind und wir gleichberechtigt zusammenarbeiten. Die Therapeutin ist Expertin für die jeweilige Therapieform, die/der Klient/in ist Experte/in für ihr oder sein Selbst.
Ich bin Rollstuhlfahrer/in - ist Ihre Praxis für mich zugänglich?
Ja! Im Treppenhaus befindet sich ein Plattformlift, mit welchem Sie hinauf gelangen können: Die Praxis liegt im 1. Obergeschoss. Bitte informieren Sie uns vorab, wenn Sie unseren Plattformlift nutzen möchten.
Kann ich vor Ihrer Praxis parken?
Direkt vor dem Haus befindet sich eine Park- und Haltebucht. Vor der Eingangstür kann in der Regel kurz angehalten werden, falls Sie von jemandem mit dem Auto zur Therapie gebracht und wieder abgeholt werden. Parkplätze gibt es in der Parkbucht mit Parkschein. Sollte hier nichts frei sein, gibt es auch in den umliegenden Quer- und Parallelstraßen Parkmöglichkeiten.
Wir empfehlen die An- und Abfahrt zu uns mit öffentlichen Verkehrsmitteln, vor dem Haus liegt die Haltestelle „Berliner Straße“. Hier halten die Linien 50, 52, 53, 69.
